Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Mit der Erstellung eines Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit unseren Geschäftsbedingungen einverstanden. Widerspruchslose Annahme unserer Maklerdienste oder Auswertung von uns gegebener Nachweisen genügen zum Zustandekommen eine Maklerauftrages. Rückfrage auf unser Angebot gilt als Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen.


2. An Provisionen sind zu zahlen:

a) bei Verkauf-Kaufverträgen von Haus- und Grundbesitz und von Eigentumswohnungen, berechnen wir den Verkäufer und Käufer vom erzielten Vertragswert, jeweils 2,38% inkl. 19% MwSt. b) bei Verkauf-Kaufverträgen von Wohn- und Geschäftshäusern, Mehrfamilienhäuser, Grundstücke sowie Gewerbeobjekten berechnen wir den Käufer vom erzielten Vertragswert 3,57% inkl. 19% MwSt.


3. Bei Mietverträgen (entsprechend Pachtverträgen):

a) berechnen wir vom Auftraggeber (Besteller) 2,38% Monatsmietenkalt inkl. 19% MwSt.

b) bei Pachtverträgen berechnen wir vom Pächter 2,38% Monatsmietenkalt inkl. 19% MwSt. Die Provision ist bei Vertragsabschluss verdient und fällig, und von Ihnen an uns zu zahlen.


4. Bei direkten Verhandlungen ist auf uns Bezug zu nehmen und uns ihr Inhalt unaufgefordert, unverzüglich mitzuteilen.


5. Wir haben Anspruch auf die Provision, wenn infolge unserer Vermittlung, aber auch bereits aufgrund unseres Nachweises, ein Vertrag zustande gekommen ist; Mitursächlichkeit genügt. Provision ist fällig und zahlbar 7 Tage nach Rechnungserteilung. Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigen Gründen gegenstandslos oder nicht erfüllt wird. Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss zu späterem Termin oder zu anderen Bedingungen erfolgt.


6. Alle unsere Mitteilungen und Unterlagen sind streng vertraulich zu behandeln; sie dürfen, gleich in welcher Weise, nicht an Dritte gelangen, wozu der Auftraggeber uns gegenüber eine Garantie übernimmt. Im Falle der Zuwiderhandlung hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe der Gesamtprovision des betreffenden Geschäftes verwirkt.


7. Falls dem Auftraggeber die durch uns nachgewiesene oder vermittelte Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt ist, muss er dies uns binnen 3 Tagen unter Beifügung des Nachweises zur Kenntnis bringen. Im anderen Falle kann er sich auf eine solche Kenntnis nicht mehr berufen. Bei Alleinauftrag ist etwaige frühere Objektkenntnis des Auftraggebers unbeachtlich.


8. Ist uns ein Alleinauftrag erteilt, so hat der Auftraggeber alle ohne unsere Mitwirkung auftretende und zwar ihm auch bereits vorher bekannte Interessenten, an uns zu verweisen. Bei Verstoß hiergegen hat er im Falle eines Vertragsabschlusses die vollen Provisionssätze an uns zu zahlen, also die Verkäufer- und Käuferprovision bzw. Mieter- oder Pächterprovision. Ist ein Alleinauftrag nicht für eine bestimmte Zeit erteilt so kann er von jeder Partei nach Ablauf eines halben Jahres mit Frist von einem Monat jederzeit schriftlich gekündigt werden. Mit Beendigung des Alleinauftrages läuft stets ein gewöhnlicher Vermittlungsauftrag weiter, es sei denn, dass dies von vornherein schriftlich ausgeschlossen wurde oder später durch eine schriftliche Erklärung unserer Maklertätigkeit beendet wird.


9. Bei anderweitigem Vertragsabschluss hat der Auftraggeber uns seine Vertragspartei bekannt zu geben. Glaubt der Auftraggeber eine Provision nicht zu schulden, so hat er uns die Gründe im einzelnem schriftlich darzulegen und zu beweisen. Für Unterlassungsschäden haftet der Auftragsgeber.


10. Die Angaben des Maklers erfolgen ausschließlich gemäß der uns vom anderen Vertragsteil erteilten Auskünfte, insbesondere Objektangaben. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Dies gilt z.B. für Flächenangaben, Ausstattung, Alter, Baugenehmigung. Der Makler sichert derartige Angaben niemals zu oder gibt Garantien ab. Diese Angaben werden vom Makler lediglich übermittelt. Irrtum und Zwischenverkauf/-vermietung bleiben vorbehalten.


11. Haben wir zu den verabredeten Bedingungen dem Auftraggeber einen abschlussbereiten Partner zugeführt und macht ersterer von der Abschlussmöglichkeit nicht oder nicht innerhalb von 14 Tagen seit der schriftlich erklärten Abschlussbereitschaft Gebrauch, so steht uns gegen ihn als Eratz für unsere Aufwendungen ohne Nachweis eine Entschädigung in Höhe unseres vollen Provisionsanspruches zu.


12. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluß. Der Termin ist uns rechtzeitig bekannt zu geben. Ebenso haben wir Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift und aller sich darauf beziehenden Nebenkosten


13. Wenn der uns erteilte Auftrag gegenstandslos wird und der Auftraggeber uns nicht unverzüglich verständigt, haben wir Anspruch auf Ersatz von nachträglichen Auslagen und Zeitaufwand. Der Ersatz für den Zeitaufwand bemisst sich nach der Entschädigung von Sachverständigen.


14. Kommt zwischen Auftraggeber und Verkäufer (Vermieter) ein anderes oder weiteres Geschäft zustande, ist hierfür auch die übliche Maklerprovision zu zahlen. Dasselbe gilt für die Fälle, in denen innerhalb 2-Jahresfristen vom Tag des rechtsverbindlichen Geschäftsabschlusses zwischen den durch uns vermittelten Partner ein weiteres einschlägiges Geschäft zustande kommt. Unser Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der mit dem Geschäft bezweckter wirtschaftlicher Erfolg ohne Abschluss eines Vertrages eintritt, z.B. durch Enteignung, Umlegung, Zwangsversteigerung oder Ausübung eines Vorrechts.


15. Bei Verstoß gegen eine dieser vereinbarten Bedingung hat der Auftraggeber den vollen Provisionsanspruch (Verkäufer- und Käuferprovision bzw. Mieter-/Pächterprovision) als Vertragsstrafe an uns zu zahlen, und zwar ohne Nachweis eines Schadens.


16. Alle Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber, mit Ausnahme von vorsätzlichem Handeln, ausgeschlossen.


17. Anderweitige Abreden werden nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam.


18. Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für solche Vertragspartner, die ihren Wohn- und Geschäftssitz im Ausland haben, ist Ahlen. Für die Abwicklung des Vertrages gilt deutsches Recht.

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